Arbeitnehmer nach wahrgenommener Möglichkeit, Beginn und/oder Ende der täglichen Arbeitszeit aus familiären Gründen zu variieren (1 000)
Methoden, Erläuterungen und Klassifizierung
Internationale Standardklassifikation der Berufe für die Zwecke der Europäischen Union (ISCO-88 (COM))
00 Insgesamt
01 Angehörige gesetzgebender Körperschaften, leitende Verwaltungsbedienstete und Führungskräfte in der Privatwirtschaft
02 Wissenschaftler
03 Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe
04 Bürokräfte, kaufmännische Angestellte
05 Dienstleistungsberufe, Verkäufer in Geschäften und auf Märkten
06 Fachkräfte in der Landwirtschaft und Fischerei
07 Handwerks- und verwandte Berufe
08 Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer
09 Hilfsarbeitskräfte
0a Soldaten
0b Keine Antwort
Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2)
000 Insgesamt - alle NACE-Wirtschaftszweige
001 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
002 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
003 Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
004 Energieversorgung
005 Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
006 Baugewerbe/Bau
007 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
008 Verkehr und Lagerei
009 Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
00a Information und Kommunikation
00b Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
00c Grundstücks- und Wohnungswesen
00d Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
00e Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
00f Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
00g Erziehung und Unterricht
00h Gesundheits- und Sozialwesen
00i Kunst, Unterhaltung und Erholung
00j Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
00k Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch Private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
00l Exterritoriale Organisationen und Körperschaften