Studienabsolventen nach Bildungsbereich, Ausrichtung des Bildungsprogramms, Abschluss, Geschlecht und Alter
Methoden, Erläuterungen und Klassifizierung
Internationale Standardklassifikation des Bildungswesens (ISCED 2011)
00 Sekundarbereich II
01 Sekundarbereich II - allgemeinbildend
02 Sekundarbereich II - alle Programme, Ausreichend zum Teilabschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich (Stufen 342 und 352)
03 Sekundarbereich II - allgemeinbildend, Ausreichend zum Teilabschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
04 Sekundarbereich II - alle Programme, Ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich (Stufen 343 und 353)
05 Sekundarbereich II - allgemeinbildend, Ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
06 Sekundarbereich II - alle Programme, Ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum Tertiärbereich (Stufen 344 und 354)
07 Sekundarbereich II - allgemeinbildend, Ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum Tertiärbereich
08 Sekundarbereich II - berufsbildend
09 Sekundarbereich II - berufsbildend, Ausreichend zum Teilabschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
0a Sekundarbereich II - berufsbildend, Ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
0b Sekundarbereich II - berufsbildend, Ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum Tertiärbereich
0c Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich
0d Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - allgemeinbildend
0e Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - alle Programme, Ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich (Stufen 443 und 453)
0f Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - allgemeinbildend, Ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
0g Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - alle Programme, Ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum Tertiärbereich (Stufen 444 und 454)
0h Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - allgemeinbildend, Ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum Tertiärbereich
0i Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - berufsbildend
0j Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - berufsbildend, Ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
0k Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - berufsbildend, Ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum Tertiärbereich
0l Tertiärbereich (Stufen 5-8)
0m Kurze tertiäre Bildung
0n Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - allgemeinbildend/akademisch, Ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe
0o Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - berufsbildend/ berufsorientiert, Ausreichend zum Abschluss der Bildungsstufe
0p Bachelor oder gleichwertig
0q Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - akademisch
0r Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - alle Programme, Erster Abschluss (3 - 4 Jahre) (Stufen 645, 655 und 665)
0s Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - akademisch, Erster Abschluss (3 - 4 Jahre)
0t Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - alle Programme, Langes Bildungsprogramm mit erstem Abschluss (länger als 4 Jahre) (Stufen 646, 656 und 666)
0u Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - akademisch, Langes Bildungsprogramm mit erstem Abschluss (länger als 4 Jahre)
0v Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - alle Programme, Zweiter oder weiterer Abschluss (nach einem Bachelor- bzw. gleichwertigen Bildungsprogramm) (Stufen 647, 657 und 667)
0w Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - akademisch, Zweiter oder weiterer Abschluss (nach einem Bachelor- bzw. gleichwertigen Bildungsprogramm)
0x Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - berufsorientiert
0y Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - berufsorientiert, Erster Abschluss (3 - 4 Jahre)
0z Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - berufsorientiert, Langes Bildungsprogramm mit erstem Abschluss (länger als 4 Jahre)
10 Bachelor bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - berufsorientiert, Zweiter oder weiterer Abschluss (nach einem Bachelor- bzw. gleichwertigen Bildungsprogramm)
11 Master oder gleichwertig
12 Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - akademisch
13 Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - alle Programme, Langes Bildungsprogramm mit erstem Abschluss (mindestens 5 Jahre) (Stufen 746, 756 und 766)
14 Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - akademisch, Langes Bildungsprogramm mit erstem Abschluss (mindestens 5 Jahre)
15 Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - alle Programme, Zweiter oder weiterer Abschluss (nach einem Bachelor- bzw. gleichwertigen Bildungsprogramm) (Stufen 747, 757 und 767)
16 Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - akademisch, Zweiter oder weiterer Abschluss (nach einem Bachelor- bzw. gleichwertigen Bildungsprogramm)
17 Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - alle Programme, Zweiter oder weiterer Abschluss (nach einem Master- bzw. gleichwertigen Bildungsprogramm) (Stufen 748, 758 und 768)
18 Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - akademisch, Zweiter oder weiterer Abschluss (nach einem Master- bzw. gleichwertigen Bildungsprogramm)
19 Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - berufsorientiert
1a Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - berufsorientiert, Langes Bildungsprogramm mit erstem Abschluss (mindestens 5 Jahre)
1b Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - berufsorientiert, Zweiter oder weiterer Abschluss (nach einem Bachelor- bzw. gleichwertigen Bildungsprogramm)
1c Master bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm - berufsorientiert, Zweiter oder weiterer Abschluss (nach einem Master- bzw. gleichwertigen Bildungsprogramm)