Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr - entladene Güter im Meldeland nach Land der Beladung, Güterart und Verkehrsart (t) - jährliche Daten (ab 2008)
Methoden, Erläuterungen und Klassifizierung
18 Kosovo (gemäß der Resolution 1244/99 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen)
19 Georgien
1a Andorra
1b Belarus
1c Gibraltar (UK)
1d Monaco
1e Russland
1f San Marino
1g Marokko
1h Tunesien
1i Westsahara
1j Guinea-Bissau
1k Niger
1l Kasachstan
1m Kirgisistan
1n Usbekistan
1o Iran
1p Armenien
1q Aserbaidschan
1r Israel
1s Syrien
1t Alle Länder der Welt
1u Unbekannt
Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik (NST 2007, 20-Gruppe)
0 Insgesamt beförderte Güter
1 Erzeugnisse der Landwirtschaft, Jagd und Forstwirtschaft; Fische und Fischereierzeugnisse
2 Kohle; rohes Erdöl und Erdgas
3 Erze, Steine und Erden, sonstige Bergbauerzeugnisse; Torf; Uran- und Thoriumerze
4 Nahrungs- und Genussmittel
5 Textilien und Bekleidung; Leder und Lederwaren
6 Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren (ohne Möbel); Papier, Pappe und Waren daraus; Verlags- und Druckerzeugnisse, bespielte Ton-, Bild- und Datenträger
7 Kokereierzeugnisse und Mineralölerzeugnisse
8 Chemische Erzeugnisse und Chemiefasern; Gummi- und Kunststoffwaren; Spalt- und Brutstoffe
9 Sonstige Mineralerzeugnisse
a Metalle und Halbzeug daraus; Metallerzeugnisse, ohne Maschinen und Geräte
b Maschinen und Ausrüstungen a.n.g.; Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen; Geräte der Elektrizitätserzeugung und -verteilung u. Ä.; Nachrichtentechnik, Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie elektronische Bauelemente; Medizin-, Mess-, steue
c Fahrzeuge
d Möbel, Schmuck, Musikinstrumente, Sportgeräte, Spielwaren und sonstige Erzeugnisse
e Sekundärrohstoffe; kommunale Abfälle und sonstige Abfälle
f Post, Pakete
g Geräte und Material für die Güterbeförderung
h Im Rahmen von privaten und gewerblichen Umzügen beförderte Güter; Gepäckstücke und Gegenstände, die von Reisenden mitgenommen werden; zum Zwecke der Reparatur bewegte Fahrzeuge; sonstige nichtmarktbestimmte Güter a.n.g.
i Sammelgut: eine Mischung verschiedener Arten von Gütern, die zusammen befördert werden
j Nicht identifizierbare Güter: Güter, die sich aus irgendeinem Grund nicht genau bestimmen lassen und daher nicht den Gruppen 01-16 zugeordnet werden können