Innerstaatlicher Straßengüterverkehr nach Entfernungsklasse, Güterart und Verkehrsart (t) - jähriche Daten (ab 2008)
Methoden, Erläuterungen und Klassifizierung
Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik (NST 2007, 20-Gruppe)
0 Insgesamt beförderte Güter
1 Erzeugnisse der Landwirtschaft, Jagd und Forstwirtschaft; Fische und Fischereierzeugnisse
2 Kohle; rohes Erdöl und Erdgas
3 Erze, Steine und Erden, sonstige Bergbauerzeugnisse; Torf; Uran- und Thoriumerze
4 Nahrungs- und Genussmittel
5 Textilien und Bekleidung; Leder und Lederwaren
6 Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren (ohne Möbel); Papier, Pappe und Waren daraus; Verlags- und Druckerzeugnisse, bespielte Ton-, Bild- und Datenträger
7 Kokereierzeugnisse und Mineralölerzeugnisse
8 Chemische Erzeugnisse und Chemiefasern; Gummi- und Kunststoffwaren; Spalt- und Brutstoffe
9 Sonstige Mineralerzeugnisse
a Metalle und Halbzeug daraus; Metallerzeugnisse, ohne Maschinen und Geräte
b Maschinen und Ausrüstungen a.n.g.; Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen; Geräte der Elektrizitätserzeugung und -verteilung u. Ä.; Nachrichtentechnik, Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie elektronische Bauelemente; Medizin-, Mess-, steue
c Fahrzeuge
d Möbel, Schmuck, Musikinstrumente, Sportgeräte, Spielwaren und sonstige Erzeugnisse
e Sekundärrohstoffe; kommunale Abfälle und sonstige Abfälle
f Post, Pakete
g Geräte und Material für die Güterbeförderung
h Im Rahmen von privaten und gewerblichen Umzügen beförderte Güter; Gepäckstücke und Gegenstände, die von Reisenden mitgenommen werden; zum Zwecke der Reparatur bewegte Fahrzeuge; sonstige nichtmarktbestimmte Güter a.n.g.
i Sammelgut: eine Mischung verschiedener Arten von Gütern, die zusammen befördert werden
j Nicht identifizierbare Güter: Güter, die sich aus irgendeinem Grund nicht genau bestimmen lassen und daher nicht den Gruppen 01-16 zugeordnet werden können