Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik (NST 2007, 20-Gruppe)
0 Erzeugnisse der Landwirtschaft, Jagd und Forstwirtschaft; Fische und Fischereierzeugnisse
1 Kohle; rohes Erdöl und Erdgas
2 Erze, Steine und Erden, sonstige Bergbauerzeugnisse; Torf; Uran- und Thoriumerze
3 Nahrungs- und Genussmittel
4 Textilien und Bekleidung; Leder und Lederwaren
5 Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren (ohne Möbel); Papier, Pappe und Waren daraus; Verlags- und Druckerzeugnisse, bespielte Ton-, Bild- und Datenträger
6 Kokereierzeugnisse und Mineralölerzeugnisse
7 Chemische Erzeugnisse und Chemiefasern; Gummi- und Kunststoffwaren; Spalt- und Brutstoffe
8 Sonstige Mineralerzeugnisse
9 Metalle und Halbzeug daraus; Metallerzeugnisse, ohne Maschinen und Geräte
a Maschinen und Ausrüstungen a.n.g.; Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen; Geräte der Elektrizitätserzeugung und -verteilung u. Ä.; Nachrichtentechnik, Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie elektronische Bauelemente; Medizin-, Mess-, steue
b Fahrzeuge
c Möbel, Schmuck, Musikinstrumente, Sportgeräte, Spielwaren und sonstige Erzeugnisse
d Sekundärrohstoffe; kommunale Abfälle und sonstige Abfälle
e Post, Pakete
f Geräte und Material für die Güterbeförderung
g Im Rahmen von privaten und gewerblichen Umzügen beförderte Güter; Gepäckstücke und Gegenstände, die von Reisenden mitgenommen werden; zum Zwecke der Reparatur bewegte Fahrzeuge; sonstige nichtmarktbestimmte Güter a.n.g.
h Sammelgut: eine Mischung verschiedener Arten von Gütern, die zusammen befördert werden
i Nicht identifizierbare Güter: Güter, die sich aus irgendeinem Grund nicht genau bestimmen lassen und daher nicht den Gruppen 01-16 zugeordnet werden können